Mongolei – Einreisebestimmungen in die Mongolei für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Mongolei ein
Visum, das bei der Mongolischen Botschaft in Berlin (Anschrift siehe
unten) beantragt werden kann. Visa werden auch am Flughafen in Ulan
Bator ausgestellt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob die
Ausstellung am Flughafen jederzeit und unkompliziert erfolgt. Es wird
daher zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten.
Reisedokumente
Reisedokumente für Erwachsene
Reisepass
Mit einem Reisepass ist die Einreise möglich, jedoch ist zusätzlich ein Visum erforderlich
Vorläufiger Reisepass
Mit einem vorläufigen Reisepass ist die Einreise möglich, ein Visum ist jedoch zusätzlich erforderlich
Personalausweis
Eine Einreise nur mit dem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.
Reisedokumente für Kinder
Kinderreisepass und Reisepass
Mit einem Kinderreisepass oder einem Reisepass ist die Einreise möglich, jedoch ist ein Visum erforderlich.
Personalausweis oder alter Kinderausweis
Die Einreise mit diesen Dokumenten ist nicht möglich
Transitreisen
Der Flughafen in Ulan Bator verfügt über keinen Transitraum. Daher wird
auch bei nur kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Visum benötigt.
Grenzübergänge für Ausländer
Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:
- über den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Chinggis Khaan),
- per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
- mit dem Auto: Mongolisch-russische Grenze: Altanbulag/Khiagt
(Selenge Aimag), täglich von 8.00 – 19.00 Uhr geöffnet;
Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag), werktags von 9.00 – 18.00 Uhr
geöffnet, sonntags geschlossen. Mongolisch-chinesische Grenze:
Zamynd-Uud/Ereen (Dornod Aimag), täglich von 9.00 – 19.00 Uhr geöffnet.
Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es
zu Zurückweisungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil die
Grenzbeamten mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht
vertraut sind.
Einreise mit dem Kfz
Bei Einreise mit dem Kfz empfiehlt sich eine Voranmeldung beim
mongolischen Hauptzollamt in Ulan Bator, die möglichst über einen
Reiseunternehmer vor Ort erfolgen sollte. Die Einfuhr kann auch direkt
beim mongolischen Zoll, Abteilung für Überprüfung und Kontrolle (Fax.:
+976-11-350 048) auf Englisch beantragt werden. Im Antrag anzugeben sind
Personalien, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Angaben zum Fahrzeug
(Marke, Motornummer, Fahrgestellnummer) sowie Datum und Grenzübergang
der geplanten Ein- und Ausreise.
Sollte dies nicht passieren, muss in der Regel bei Einreise eine Kaution
hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet.
Bei zuvor von Deutschland aus beantragter Einreise mit Auto kann die
Kaution entfallen.
Neu ist sei 2007, dass Fahrzeuge innerhalb von 72 Stunden nach Einreise
beim Verkehrspolizeihauptamt in Ulan Bator angemeldet sein müssen. Dies
ist vor allem bei Einreise über Tsagaan Nuur (Bayan Ulgii Aimag) wegen
der Entfernung schwierig. Auch hierbei kann ein Vertreter vor Ort
helfen; per Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen werden von den
mongolischen Behörden akzeptiert. Erfahrungsgemäß werden auch 2 Fotos
des Fahrzeuges (Front- und Seitenansicht) verlangt.
Es ist in letzter Zeit immer wieder zu Versorgungsschwierigkeiten mit
Treibstoff, v. a. Diesel, gekommen. Bei Planung von Reisen sollte das
berücksichtigt werden (Mitführen von Ersatzkanistern).
Registrierung
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den
ersten sieben Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres,
Ausländerbüro Ulan Bator, anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich
kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher
unterrichtet wird.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit
sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht
übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können
sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise
liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte
Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern,
ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die
Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und
Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. eine
Auslands-krankenversicherung mit Rückholversicherung, abzuschließen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung
gestellt werden.
Botschaft der Mongolei
Konsularabteilung
Dietzgenstraße 31
13156 Berlin
Tel: 030-47480620
Fax: 030-47480626
Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
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