Mongolei FlaggeMongolei – Einreisebestimmungen in die Mongolei für deutsche Staatsangehörige


Visum


Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Mongolei ein Visum, das bei der Mongolischen Botschaft in Berlin (Anschrift siehe unten) beantragt werden kann. Visa werden auch am Flughafen in Ulan Bator ausgestellt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob die Ausstellung am Flughafen jederzeit und unkompliziert erfolgt. Es wird daher zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten.

Reisedokumente


Reisedokumente für Erwachsene

Reisepass
Mit einem Reisepass ist die Einreise möglich, jedoch ist zusätzlich ein Visum erforderlich

Vorläufiger Reisepass
Mit einem vorläufigen Reisepass ist die Einreise möglich, ein Visum ist jedoch zusätzlich erforderlich

Personalausweis
Eine Einreise nur mit dem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.

Reisedokumente für Kinder

Kinderreisepass und Reisepass
Mit einem Kinderreisepass oder einem Reisepass ist die Einreise möglich, jedoch ist ein Visum erforderlich.

Personalausweis oder alter Kinderausweis
Die Einreise mit diesen Dokumenten ist nicht möglich

Transitreisen

Der Flughafen in Ulan Bator verfügt über keinen Transitraum. Daher wird auch bei nur kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Visum benötigt.

Grenzübergänge für Ausländer
Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:

  • über den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Chinggis Khaan),
  • per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
  • mit dem Auto: Mongolisch-russische Grenze: Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag), täglich von 8.00 – 19.00 Uhr geöffnet; Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag), werktags von 9.00 – 18.00 Uhr geöffnet, sonntags geschlossen. Mongolisch-chinesische Grenze: Zamynd-Uud/Ereen (Dornod Aimag), täglich von 9.00 – 19.00 Uhr geöffnet.

Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil die Grenzbeamten mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht vertraut sind.

Einreise mit dem Kfz

Bei Einreise mit dem Kfz empfiehlt sich eine Voranmeldung beim mongolischen Hauptzollamt in Ulan Bator, die möglichst über einen Reiseunternehmer vor Ort erfolgen sollte. Die Einfuhr kann auch direkt beim mongolischen Zoll, Abteilung für Überprüfung und Kontrolle (Fax.: +976-11-350 048) auf Englisch beantragt werden. Im Antrag anzugeben sind Personalien, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Angaben zum Fahrzeug (Marke, Motornummer, Fahrgestellnummer) sowie Datum und Grenzübergang der geplanten Ein- und Ausreise.
Sollte dies nicht passieren, muss in der Regel bei Einreise eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet. Bei zuvor von Deutschland aus beantragter Einreise mit Auto kann die Kaution entfallen.

Neu ist sei 2007, dass Fahrzeuge innerhalb von 72 Stunden nach Einreise beim Verkehrspolizeihauptamt in Ulan Bator angemeldet sein müssen. Dies ist vor allem bei Einreise über Tsagaan Nuur (Bayan Ulgii Aimag) wegen der Entfernung schwierig. Auch hierbei kann ein Vertreter vor Ort helfen; per Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen werden von den mongolischen Behörden akzeptiert. Erfahrungsgemäß werden auch 2 Fotos des Fahrzeuges (Front- und Seitenansicht) verlangt.

Es ist in letzter Zeit immer wieder zu Versorgungsschwierigkeiten mit Treibstoff, v. a. Diesel, gekommen. Bei Planung von Reisen sollte das berücksichtigt werden (Mitführen von Ersatzkanistern).

Registrierung
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. eine Auslands-krankenversicherung mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.


Botschaft der Mongolei
Konsularabteilung
Dietzgenstraße 31
13156 Berlin

Tel: 030-47480620
Fax: 030-47480626

Quelle:  Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
 
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