Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige nach Australien
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VisumDeutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, welches vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für sie und Staatsangehörige bestimmter weiterer Staaten wird das Visum in Form einer so genannten elektronischen Einreiseerlaubnis (ETA) erteilt. Die ETA ist eine bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeicherte Erlaubnis für Kurzreisen nach Australien. Sie tritt an die Stelle eines vor der Reise einzuholenden Visumaufklebers oder Stempels im Reisepass. Die ETA wird regelmäßig bei Buchung einer Australienreise durch das Reisebüro beantragt.
Bei touristischen Reisen fallen hierfür von australischer Seite keine Gebühren an, jedoch kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Bei direkter Online-Beantragung durch den Reisenden werden von australischer Seite Gebühren erhoben. Ebenso ist eine ETA für Geschäftsreisen gebührenpflichtig Die ETA ist 12 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten in Australien.
ReisedokumenteAustralien erkennt deutsche Kinderreisepässe sowie die Eintragung von Kindern in den elterlichen Reisepass uneingeschränkt an, ebenso die alten deutschen Kinderausweise. Der Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Kinderausweis muss jedoch noch mindestens für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts in Australien gültig sein.
Hinweis: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.
Für die Gültigkeit dieser Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden, da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können. Im Zweifelsfall sollten Sie Kontakt mit der australischen Botschaft in Deutschland aufnehmen.
Botschaft von Australien
Wallstraße 76 – 79
10179 Berlin
Telefon : 030-88 00 88-0
Textquelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
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