BelgienBelgien - Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige nach Belgien

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Deutsche können mit einem gültigen deutschen Reisepass oder einem gültigen (auch vorläufig ausgestellten) Bundespersonalausweis nach Belgien einreisen.

Deutsche Kinderausweise werden anerkannt, ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind.


Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie hier.
sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft des Königreichs Belgien in Deutschland.

Für die Gültigkeit dieser Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden, da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können. Im Zweifelsfall sollten Sie Kontakt mit der belgischen Botschaft in Deutschland aufnehmen.

Botschaft des Königreichs Belgien
Jägerstraße 52-53  
10117 Berlin
Telefon: 030-20 64 20


Textquelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
 
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