BrasilienBrasilien - Einreisebestimmungen nach Brasilien für deutsche Staatsangehörige


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Reisedokumente

Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können Touristen mit deutschem Reisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Der deutsche Kinderpass wird anerkannt, es wird jedoch empfohlen, diesen grundsätzlich mit einem Lichtbild versehen zu lassen. Die Eintragung eines Kindes im Reisepass der Mutter wird anerkannt, bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen.


Doppelstaatler

Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht mehr zwingend mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen müssen. Ein gültiger deutscher Reisepass reicht unter der Voraussetzung aus, dass zusätzlich ein gültiges Identitätspapier vorgelegt wird, das belegt, dass der Reisende auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt (z.B. die Carteira de Identitade). Besonders wer in Brasilien geboren ist oder einen brasilianischen Elternteil besitzt, sollte sich deshalb immer mit der brasilianischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen, um zu klären, ob gegebenenfalls ein brasilianischer Reisepass oder eine Negativbescheinigung zur Einreise erforderlich ist (Es wird darauf hingewiesen, dass nach einer Einbürgerung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der spätere Wiedererwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit (auch bei Beantragung eines brasilianischen Reisepasses oder Personalausweises) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge haben kann).

Minderjährige

Minderjährige, die von keinem oder auch nur einem der beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit –einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten (bei der Einreise wird in der Regel nicht nach der entsprechenden Erklärung verlangt). Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. In Brasilien geborene Minderjährige und vermutlich auch im Ausland geborene Minderjährige mit brasilianischem Pass bedürfen in der Regel einer Genehmigung eines brasilianischen Richters, wenn sie aus Brasilien ohne Begleitung durch beide Eltern ausreisen wollen.

Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Visum

Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können Touristen mit deutschem Reisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Vor Ablauf der 90-Tage-Frist kann bei einer Dienststelle der Bundespolizei (Polícia Federal - Departamento da Polícia Marítima, Aérea e de Fronteiras = DPMAF) eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um maximal weitere 90 Tage beantragt werden. Die erlaubte Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb von 12 Monaten beträgt maximal 180 Tage.

Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.

Geschäftsreisende

Geschäftsreisende sollten grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird. Dies gilt selbst dann, wenn z.B. lediglich Verträge unterzeichnet oder Vorträge gehalten werden sollen. Techniker/Mechaniker, die Instandsetzungs- oder Aufbauarbeiten vornehmen sollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien selbst ist nicht möglich.

Sonstige Hinweise

Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen erteilt. Die Einreisekarte sollte vom Pass getrennt aufbewahrt werden, damit auch bei Passverlust die legale Einreise nachgewiesen werden kann.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das beim Abflug in Deutschland bis zum Endflughafen in Brasilien aufgegebene Gepäck zur Zollabfertigung (mit der von jedem Reisenden auszufüllenden Zollerklärung) am Eingangsflughafen in Brasilien in jedem Fall vom Kofferband geholt und danach für den Weiterflug bei der Anschlussfluglinie erneut aufgegeben werden muß. Eine Durchbeförderung findet normalerweise nicht statt. Bitte erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrer Fluggesellschaft bei der Gepäckaufgabe.

Männliche Alleinreisende im Alter von 25 bis 50 haben bei einer Einreise über den Nordosten Brasiliens (v.a. Salvador, Natal und Fortaleza) in letzter Zeit teilweise nur eine Aufenthaltsgenehmigung für 30 Tage statt der üblichen 90 Tage erhalten. Die örtliche Polizei versucht damit den Sex-Tourismus in der Region zu unterbinden.

Für die Gültigkeit dieser Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden, da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können. Im Zweifelsfall sollten Sie Kontakt mit der brasilianischen Botschaft in Deutschland aufnehmen.

Botschaft von Brasilien in Berlin
Wallstrasse 57,
10179 Berlin
Telefon: 030  72628-0,

Textquelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
 
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