ChileChile - Einreisebestimmungen nach Chile für deutsche Staatsbürger



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Reisedokumente


Deutsche benötigen für die Einreise nach Chile einen deutschen Reisepass, der mindestens 6 Monate gültig sein sollte. Die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich.

Kinderreisepässe und Kinderausweise wurden noch nicht offiziell anerkannt, in der Praxis werden beide Dokumente (Kinderausweis mit Lichtbild) jedoch bei Einreise akzeptiert. Die Eintragung eines Kindes im Pass der Eltern ist hingegen nicht ausreichend.

Minderjährige, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen, anderenfalls kann ihnen die Ein- bzw. Ausreise in Chile verweigert werden . Die Erklärung muss in spanisch verfasst und von einer chilenischen Auslandsvertretung oder einem chilenischen Notar beglaubigt sein.

Visum

Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.

Die "Tarjeta de Turismo" muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía Internacional" in Santiago (Gral. Borgoño 1052, Tel. 02-5657863) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das "Departamento de Extranjería" in Santiago (Agustinas 1235, Tel. 02-5502469) bzw. in anderen Regionen die jeweilige "Gobernación Provincial".

Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden. Auf der Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (www.extranjeria.gov.cl) sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar.

An- bzw. Abreise über die USA

Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen berücksichtigen, dass ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig lediglich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden.

Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Botschaft Chile
Mohrenstr. 42
10117 Berlin
Telefon: 030 726 20 35
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Textquelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
 
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