IslandIsland - Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige zur Einreise nach Island



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Reisedokumente

Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kann die Einreise mit Reisepass oder Personalausweis erfolgen. Dieser muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderreisepass oder mit Eintrag in den Reisepass eines Elternteils möglich.


Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Aufenthaltsdauer

Deutsche Staatsangehörige können bis zu drei Monate in Island bleiben. Arbeitssuchende, deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu sechs Monate bleiben. Bei längerem Aufenthalt muss eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Diese kann auch nach der Einreise beantragt werden. Kontaktieren Sie diesbezüglich die isländische Ausländerbehörde. Für weitere Informationen kann bei der Botschaft ein Merkblatt angefordert werden.

Für die Gültigkeit dieser Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden, da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können. Im Zweifelsfall sollten Sie Kontakt mit der isländischen Botschaft in Deutschland aufnehmen.

Botschaft der Republik Island

Rauchstraße 1  
10787  Berlin
Telefon: 030-50 50 40 00


Textquelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
 
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