JapanJapan - Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige zur Einreise nach Japan



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Japan führt für Ausländer zum 20. November 2007 die Erfassung biometrischer Daten bei der Einreise ein. Die betroffenen Ausländer müssen von sich Gesichtsfotos fertigen und ihre Fingerabdrücke einscannen lassen. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.


Reisedokumente

Sie benötigen zur Einreise nach Japan stets einen gültigen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Kinderausweis bzw. Kinderreisepass wird anerkannt, bis zum 9. Lebensjahr ohne Lichtbild, vom 10. bis 16. Lebensjahr mit Lichtbild. Der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ausreichend, wenn dieser Elternteil mit einreist.

Die Einreise mit dem deutschen Personalausweis ist nicht möglich.

A. Kurzzeitaufenthalt ohne Arbeitsaufnahme

Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.

Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende
  1. sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden. Er erhält ein personalausweisähnliches "Certificate of Alien Registration" mit Lichtbild, das stets mitzuführen ist.
  2. die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.
Die Aneinanderfügung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.

B. Längere Aufenthalte oder Aufenthalte mit Arbeitsaufnahme

Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Für weitere Informationen hierzu wende man sich an die Japanische Botschaft in Berlin oder an JAWHM / Japan Association for Working Holiday Makers (Homepage).

Für die Gültigkeit dieser Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden, da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können. Im Zweifelsfall sollten Sie Kontakt mit der japanischen Botschaft in Deutschland aufnehmen.

Botschaft von Japan
Hiroshimastraße 6  
10785  Berlin
Telefon: 030-21 09 40


Textquelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
 
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