Mexiko - Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige zur Einreise nach Mexiko
Zu den Gesundheitsinformationen für Mexiko gelangen Sie hier.
Zu den Reisewarnungen für Mexiko gelangen Sie hier.
Zu den Weltwundern von Mexiko gelangen Sie hier.
VisumDeutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhalten sie bei der mexikanischen Botschaft oder beim mexikanischen Generalkonsulat, während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko.
Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf den Gültigkeitszeitraum geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.
Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z.B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.
ReisedokumenteDer bei Einreise nach Mexiko vorzulegende deutsche Reisepass (oder vorläufige Reisepass) sollte möglichst noch sechs Monate gültig sein, mindestens jedoch für die Dauer des Aufenthalts in Mexiko. Der deutsche Personalausweis genügt nicht für die Einreise nach Mexiko.
Kinder unter 16 Jahren können zur Einreise anstelle eines Reisepasses auch einen deutschen Kinderausweis/Kinderreisepass vorlegen oder im deutschen Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein. In beiden Fällen ist ein Foto vorgeschrieben.
Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern mitführen.
ErwerbstätigkeitTouristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss.
Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft oder das mexikanische Generalkonsulat hinsichtlich der Visa- Voraussetzungen kontaktiert werden.
Für die Gültigkeit dieser Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden, da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können. Im Zweifelsfall sollten Sie Kontakt mit der mexikanischen Botschaft in Deutschland aufnehmen.
Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten
Klingelhöferstraße 3
10785 Berlin
Telefon: 030 - 2693230
Textquelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
|