NiederlandeNiederlande - Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige zur Einreise in die Niederlande



Zu den Gesundheitsinformationen der Niederlande gelangen Sie hier.
Reisewarnungen für die Niederlande liegen derzeit nicht vor.
Zu den Weltwundern der Niederlande gelangen Sie hier.

Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.


Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen (auch vorläufig ausgestellten) Bundespersonalausweis sichtvermerksfrei einreisen. Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.

Deutsche Kinderpässe werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 14 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Ab dem 1. Januar 2005 benötigen mitreisende Kinder ab 14 Jahren nach niederländischen Vorschriften ein eigenes Reisedokument mit Passfoto.

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.

Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie hier im Internet:

sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL).

Für die überseeischen Gebiete Niederländische Antillen und Aruba gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich; der Reisende muss im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.

Für die Gültigkeit dieser Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden, da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können. Im Zweifelsfall sollten Sie Kontakt mit der niederländischen Botschaft in Deutschland aufnehmen.

Botschaft des Königreichs der Niederlande
Klosterstraße 50   
10179  Berlin
Telefon: 030-20 95 60


Textquelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
 
< Zurück   Weiter >