PeruPeru - Ein- und Ausreisebestimmungen nach/aus Peru für deutsche Staatsangehörige



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Reisedokumente


Deutsche Touristen benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einen Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein.


Der Verlust des Reisepasses bringt erhebliche Probleme mit sich. Vor Ausstellung eines Ersatzdokuments sind zudem gründliche Nachforschungen unerlässlich. Es empfiehlt sich daher, eine beglaubigte Kopie des Passes mitzuführen und sie gesondert aufzubewahren. Nach peruanischen Vorschriften muss stets ein gültiges Personalpapier mitgeführt werden.

Für die Wiederausreise ist u.a. eine Passverlustanzeige bei der peruanischen Nationalpolizei, die so genannte "Denuncia" erforderlich. Die Denuncia kann nur bei der örtlichen Touristenpolizei in ihrem Amtsbezirk aufgegeben werden. Touristen stoßen auf Widerstand, wenn sie die Verlustanzeige in einem anderen Amtsbezirk aufgeben wollen.

Visum

Ein Visum ist für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht erforderlich. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die beabsichtigte Aufenthaltsdauer durch die Beamten der peruanischen Einwanderungsbehörde im Pass oder auf dem (stets auszufüllenden!) Einreisezettel (Tarjeta Internacional de Embarque/Desembarque) vermerkt wird. Es kann andernfalls vorkommen, dass die Beamten der Einwanderungsbehörde die Aufenthaltserlaubnis im Pass willkürlich auf z.B. 30 Tage begrenzen, obwohl ein Aufenthalt von beispielsweise 45 Tagen geplant ist.

Ausreise

Bei der Ausreise auf dem Luftweg ist eine Flughafensteuer von z.Z. 30,25 USD in bar am Flughafen zu entrichten; Kreditkartenzahlung etc. ist nicht möglich.

Für die Gültigkeit dieser Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden, da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können. Im Zweifelsfall sollten Sie Kontakt mit der peruanischen Botschaft in Deutschland aufnehmen.

Botschaft von Peru in Berlin
Mohrenstraße 42   
10117  Berlin
Telefon: 030-20 64 10 42

Textquelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
 
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