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In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.
Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.
Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis/Kinderreisepass oder Europapass, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Als Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise auch einen weniger als ein Jahr abgelaufenen Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass an. Nicht ausreichend hingegen ist ein abgelaufener Personalausweis.
In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.
Bitte beachten Sie, dass bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Für die Einreise nach Serbien, Montenegro und Mazedonien ist ein Personalausweis beispielsweise nicht ausreichend.
Weiterreise in Drittländer
Sollten Sie von der Türkei aus Nachbarstaaten besuchen wollen, müssen die benötigten Visa auf jeden Fall vor Ihrer Abreise bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist nicht möglich.
Ausreise in den Irak
Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wir auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.
Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind
Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z.B. Irak) sind, nur mit dem Reispass möglich.
Einreise mit dem PKW
Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.
Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.
Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Eine beim ADAC erstellte Vollmacht in deutsch/türkisch wird ebenfalls akzeptiert. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht.
Für die Gültigkeit dieser Einreisebestimmungen kann keine Gewähr übernommen werden, da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können. Im Zweifelsfall sollten Sie Kontakt mit der türkischen Botschaft in Deutschland aufnehmen.
Botschaft der Türkei in Berlin
Rungestrasse 9,
10179 Berlin
Telefon: 030 27 58 50
Textquelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
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Türkei - Einreisebestimmungen in die Türkei für deutsche Staatsangehörige