Neue Vorschriften für Hunde auf Reisen in der EU Hunde
lieben es, mit ihrem "Rudel" auf Reisen zu gehen. Damit der Urlaub für
Herrchen und Hund kein unliebsames Ende nimmt, hier die wichtigsten
Tipps und Vorschriften. Bislang galt: Hunde, die innerhalb der EU
reisen, benötigen einen EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutimpfung
sowie eine Tätowierung oder einen Chip (Transponder), der das Tier
kennzeichnet. Ab dem 3. Juli 2011 trat bei Reisen innerhalb der EU die
ausschließliche Chippflicht in Kraft. Ausnahmen bilden die Länder
Finnland, Schweden, Großbritannien, Irland und Malta, in denen die
Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres ausgeweitet ist.Hier gelten zudem zusätzliche, spezielle Einreisebestimmungen. Die Reisebestimmungen für Hunde innerhalb der EU sind sehr komplex. Wer sich unsicher ist und mit seinem Vierbeiner auf Reisen gehen möchte, der sollte in jedem Fall einen Tierarzt aufsuchen und diesen über seine konkreten Reisepläne informieren. So ist auch sichergestellt, dass das Tier die erforderlichen Impfungen erhält. Eine sorgfältige Vorbereitung der Reise mit dem Hund schützt generell vor unliebsamen Überraschungen, nicht nur in punkto Einreiseregelungen. Vorab muss in jedem Fall geklärt werden, ob der Hund in der Unterkunft willkommen ist, ob es am Urlaubsort ausreichende Freilaufflächen gibt und was in die Reiseapotheke gehört. Im Mittelmeerraum grassieren einige Krankheiten, die für Hunde besonders gefährlich werden können, wie z.B. Herzwürmer, Babesiose oder Leishmaniose. Zudem ist die Wahl des Transportmittels von zentraler Bedeutung. Mit dem Flugzeug sollte nur in Ausnahmefällen gereist werden, um gesundheitliche Risiken und Stress für das Tier zu vermeiden. Für Hunde ist das Reisen mit dem Auto ideal: Die Pausen können frei gestaltet werden, die Umgebung ist dem Tier vertraut, und es gibt ausreichend Platz. Vorsicht gilt jedoch auch bei der Reise mit dem Pkw: Um sowohl Ihre als auch die Sicherheit Ihres Hundes zu gewährleisten, muss er gesichert sein, entweder durch einen speziellen Gurt, eine befestigte Transportkiste oder ein stabiles Hundenetz- oder Gitter. Wer keine Klimaanlage im Auto hat, sollte die Fahrtzeit mit dem Hund möglichst in die Morgen- und/oder Abendstunden legen. Der Vierbeiner sollte aber niemals unbeaufsichtigt im Auto zurückgelassen werden. Schon bei frühlingshaften Temperaturen kann das Auto zum Backofen und damit zur tödlichen Falle für den Vierbeiner werden. Quelle: VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz |
| < Zurück | Weiter > |
|---|

Hunde
lieben es, mit ihrem "Rudel" auf Reisen zu gehen. Damit der Urlaub für
Herrchen und Hund kein unliebsames Ende nimmt, hier die wichtigsten
Tipps und Vorschriften. Bislang galt: Hunde, die innerhalb der EU
reisen, benötigen einen EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutimpfung
sowie eine Tätowierung oder einen Chip (Transponder), der das Tier
kennzeichnet. Ab dem 3. Juli 2011 trat bei Reisen innerhalb der EU die
ausschließliche Chippflicht in Kraft. Ausnahmen bilden die Länder
Finnland, Schweden, Großbritannien, Irland und Malta, in denen die
Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres ausgeweitet ist.